Allgemeine
Geschäftsbestimmungen
Jacob EDV, Inh. Johannes Jacob
im folgenden genannt "Jacob EDV"
§ 1 Allgemeine Bedingungen
1.Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den
nachstehenden AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie können
nur Vertragsinhalt werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist.
2. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und für
Reparaturen oder Lieferungen, auch wenn nicht nochmals darauf
hingewiesen wird.
3. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Jacob EDV.
§ 2 Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsabschluß,
Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst
zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden schriftlich, per Fax
oder via Email bestätigen.
2. Unsere Kostenanschläge, Zeichnungen und sonstigen
Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche
Verwertungsrechte stehen alleine uns zu.
3. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind nur zulässig,
soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung seiner und unserer
Interessen zumutbar sind.
§ 3 Preise
1. Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde,
frei ab Lager Jacob EDV in Darmstadt.
2. Für Lieferungen unter € 1.000 bleibt der Versand per
Nachnahme vorbehalten.
3. Liegen zwischen Bestellung und Lieferung aus Gründen, die der
Kunde zu vertreten hat, mehr als ein Monat, gelten die Preise der
neuesten Preisliste oder Mitteilung, sofern eine Preiserhöhung
nicht unbillig ist.
4. Bei ausgelegten Preislisten, auch im Internet bleibt Irrtum
vorbehalten. Die Preislisten werden nach besten Wissen und Gewissen
gepflegt und aktuell gehalten.
§ 4 Lieferung der Leistung, Verzug,
Unmöglichkeit
1. Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
2. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener,
rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von
Jacob EDV nachzuweisen.
3. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei
Aufruhr, Betriebsstörung, Streik. Jacob EDV hat die erforderliche
Sorgfalt nachzuweisen.
4. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt
jede Teillieferung als selbständige Leistung.
5. Verzugsschaden und Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der
Kunde nur verlangen, soweit Jacob EDV Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6. Bei von Jacob EDV zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung
kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche
des Kunden sind nur im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
von Jacob EDV oder deren Erfüllungsgehilfen gegeben. Eine darüber
hinausgehende Haftung von Jacob EDV ist ausgeschlossen.
§ 5 Versendung und Gefahrenübergang
1. Bei der Versendung geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware an
den Spediteur, den Frachtführer oder an eine sonstige zur
Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
Dies gilt auch im Falle frachtfreier Lieferung.
2. Auf Wunsch des Käufers verpflichtet Jacob EDV sich, auf dessen
Kosten entsprechende Versicherungen abzuschließen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Alle Lieferungen und Leistungen sind, vorbehaltlich einer
positiven Bonitätsprüfung, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum
netto Kasse bei der Zahlstelle von Jacob EDV einzuzahlen. Jacob EDV
behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse oder
Nachnahme zu erbringen. Reparaturen sind sofort nach
Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
2. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst
nach ihrer Einlösung als Zahlung, sofern sie nicht widerrufen
werden.
3. Für Aufträge über Lieferungen von Systemen und Leistungen sowie
bei Auftragswerten über 5.000 € gelten folgende
Zahlungsbedingungen:
33% bei Auftragsbestätigung, 33% bei Lieferung, 34% 7 Tage nach
Rechnungsstellung.
4. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt
werden.
5. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Jacob EDV unbeschadet ihrer
sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, Verzinsungen ab dem Tag
der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der Jacob EDV berechneten
Bankzinsen, mindestens aber in Höhe von 3% über dem Lombardsatz zu
berechnen. Zinsen sind sofort fällig.
7. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Jacob EDV nach
Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung erlangen.
Einer Ablehnungsdrohung bedarf es nicht.
8. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher
Weise, können alle aus der Geschäftverbindung entstandenen
Forderungen sofort zur Zahlung fällig werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalte
1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Jacob EDV bis zur
Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag
und aus der gesamten Geschäftsverbindung.
2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsübergang unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern. Zur
Sicherungsübereignung und Verpfändung ist er nicht berechtigt. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das
Eigentum von Jacob EDV hinweisen und Jacob EDV unverzüglich
verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
3. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit Jacob EDV
nicht gehörender Ware erwirbt Jacob EDV Miteigentum im anteiligen
Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
Jacob EDV erwirbt in diesem Fall Miteigentum in anteiliger Höhe des
Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltswerte am Gesamtwert der
neuen Ware.
4. Bei Zahlungsverzug, auch aus zukünftigen Lieferungen oder
Leistungen, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Jacob EDV,
unbeschadet ihrer sonstigen Rechte, nach Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der
Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen.
5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung
eines Liefergegenstandes durch Jacob EDV gelten nicht als
Vertragsrücktritt.
6. Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderung aus dem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware bis zur Höhe des offenen
Kaufpreises zur Sicherheit an Jacob EDV ab. Der Kunde ist im Rahmen
seines normalen Geschäftsganges einziehungsberechtigt. Jacob EDV
kann diese Erlaubnis aus berechtigtem Interesse widerrufen. Auf
Verlangen von Jacob EDV hat der Kunde Auskunft über die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu erteilen. Die
Abtretung kann jederzeit offengelegt werden.
7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von
Jacob EDV um mehr als 20%, gibt Jacob EDV auf Verlangen des Kunden
den übersteigenden Teil der Sicherheit frei.
§ 8 Datensicherheit
1. Der Kunde hat generell bei Installationen und Reparaturen an
Geräten für Datensicherheit bzw. für eine notwendige Datensicherung
zu sorgen. Für eventuelle Datenverluste und daraus resultierende
Vermögensschäden, kann Jacob EDV nicht zur Haftung herangezogen
werden.
§ 9 Mängelrügen
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung
oder Rügen wegen offensichtlicher Mängel, die nachweisbar infolge
eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere in
fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter
Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich spätestens 14
Tage nach dem Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Nicht
offensichtlich erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens
jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware mitzuteilen.
2. Auch im Falle einer berechtigten Mängelrüge hat der Kunde dann
kein Zurückbehaltungsrecht, wenn die volle Zurückhaltung,
insbesondere wegen der Geringfügigkeit des Mangels oder des
ausstehenden Leistungsteils, unverhältnismäßig wäre. Das darüber
hinaus bestehende Zurückbehaltungsrecht des Kunden bleibt
unberührt. Stellt das Handelsgeschäft ein solches unter Kaufleuten
dar, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückerhalten, wenn das
Leistungsverweigerungsrecht auf einen Gegenanspruch oder einen
Mangel gestützt wird, der unbestritten ist oder rechtskräftig
festgestellt ist. Die Geltendmachung auch von berechtigten
Mängelrügen unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der
Gewährleistungsfrist im übrigen.
§ 10 Sachmängelhaftung
1. Für Mängel der Leistung im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird
nach Wahl des Kunden Sachmängelhaftung geleistet nur durch
Nachbesserung oder Ersatz der betroffenen Teile. Ein Anspruch des
Kunden auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Nach mehrmaligem
Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde
die Herabsetzung oder Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleitung
Gegenstand der Sachmängelhaftung ist, nach seiner Wahl
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Ansprüche auf Schadenersatz aus schuldhafter Verletzung der
Nachbesserungspflicht oder wegen Verzug der Nachbesserung sind
ausgeschlossen; In diesem Fall kann der Kunde nach Ablauf einer
angemessenen Nachfrist wandeln oder mindern.
2. Sachmängelhaftungsansprüche sind nicht abtretbar.
3. Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 24 Monate mit Beweispflicht
des Käufers ab dem 7. Monat lt. gesetzlichen Bestimmungen. Bei
Installationen durch Jacob EDV beginnt die Frist mit der
Betriebsbereitschaft.
4. Nach Wahl von Jacob EDV sind die beanstandeten Leistungen von
Jacob EDV auf Kosten des Kunden an ihren Sitz zu transportieren
oder beim Kunden zur Prüfung bereit zu halten.
5. Die Sachmängelhaftung entfällt, wenn ohne schriftliche
Einwilligung von Jacob EDV der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt
oder verändert wird, es sei denn, der Mangel bestand nachweislich
bei der Übergabe.
6. Gilt nur für gewerbliche Kunden: Für Geräte, die von
Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung
auf den Umfang der Sachmängelhaftungspflicht, wie er zwischen Jacob
EDV und dem Unterlieferanten besteht. Die Sachmängelhaftung geht
nach Wahl von Jacob EDV auf Instandsetzung oder Ersatz der
beanstandeten Teile oder Geräte. Bei Fehlschlagen von
Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde das Recht zu
Wandlung oder Minderung.
7. Gebrauchte Artikel haben, wenn nicht ausdrücklich schriftlich
festgehalten, nur 12 Monate Sachmängelhaftung mit Beweispflicht des
Kunden ab dem 7. Monat.
8. Herstellergarantien gehören nicht zur Sachmängelhaftung.
Jacob EDV ist jedoch bemüht, Seinen Kunden dabei zu helfen solche Garantiefälle abzuwickeln.
§ 11 Haftung für zugesicherte
Eigenschaften.
1. Als zugesicherte Eigenschaft zählt nur, was ausdrücklich
schriftlich mit einem hierzu bevollmächtigten Vertreter von Jacob
EDV als solches vereinbart wurde.
2. Sofern eine Zusicherung die Vertragsgemäßheit der Ware betraf,
beschränken sich die Sachmängelhaftungsansprüche des Kunden auf die
in §10 dieser AGB genannten.
3. Auf den Ersatz weitergehender Schäden haftet Jacob EDV nur, wenn
die Zusicherung erkennbar Schutz vor eben diesen Schäden
bezweckt.
4. Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunden im Schadenfall Jacob
EDV zur Schadensminderung die Nachbesserung zu gestatten und in
technischer Hinsicht sich nach den Anweisungen von Jacob EDV zu
verhalten.
§ 12 Sonstige Schadenersatzansprüche
1. Für alle Schadenersatzansprüche gegen Jacob EDV aus welchem
Grund auch immer sind Ansprüche nur gegeben bei einer grob
fahrlässigen Vertragsverletzung von Jacob EDV oder einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Jacob EDV. Dies
gilt auch für eventuelle Schadenersatzansprüche aus positiver
Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden
oder Verschulden bei Vertragsabschluß.
2. Jacob EDV haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und
entgangenen Gewinn.
3. In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das dreifache des
Auftragswertes, höchstens jedoch € 5.000 begrenzt.
4. Die persönliche Haftung von Jacob EDV-Angestellten, die als
Erfüllungsgehilfen von Jacob EDV tätig geworden sind, ist
ausgeschlossen.
5. Schadenersatzansprüche gegen Jacob EDV verjähren innerhalb von 6
Monaten.
§ 13 Software
1. Softwarelizenz
2. Lizensierte Software einschließlich nachfolgender Versionen
sowie Teile davon und die zugehörigen Dokumentationen dürfen
ausschließlich auf der Zentraleinheit verwendet werden, auf der sie
erstmals installiert wurden. Die Software darf nur zu
Sicherungszwecken und unter Einschluß des Schutzrechtsvermerkes der
Originalkopie und nur zum Gebrauch auf dieser Zentraleinheit
kopiert werden. Der Kunde schützt die Software vor dem Zugriff
Dritter. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des
Kunden sein Nutzungsrecht für ihn ausüben. Alle Verwertungsrechte
der Software verbleiben bei Jacob EDV. Wenn der Kunde diesen
Lizenzbestimmungen zuwider handelt, ist Jacob EDV berechtigt, nach
erfolgloser Abmahnung die Lizenz zu kündigen und die Rückgabe der
Software sowie aller Teile und Kopien davon zu verlangen.
3. Mit Lieferung der Software gilt die Lizenz als erteilt. zugleich
wird die jeweils gültige Lizenzgebühr fällig. Mit der Abrechnung
der Lieferung gelten die Softwarebedingungen als anerkannt.
4. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung. Ansonsten ist eine Überlassung
verboten.
5. Software-Gewährleistung. Ergänzend zu den Bestimmungen in den §§
9, 10 und 11 dieser AGB gilt für Software:
6. Nach derzeitigem technischen Stand ist Software nach ihrer
Struktur niemals völlig fehlerfrei. Bei Mängeln gilt auch die
Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen des Mangels als
ausreichende Nachbesserung.
7. Jacob EDV übernimmt keine Gewähr dafür, daß die
Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der
von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeitet. Nach dem derzeitigen
Stand der Technik kann ein unterbrechungs- oder fehlerfreier
Betrieb oder die vollständige Beseitigung aller etwaigen Fehler im
Rahmen des Programmservices nicht gewährleistet werden.
8. Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für den Ersatz oder
Verlust von Daten, die aufgrund einer Softwarelieferung entstanden
ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten entsprechend zu
sichern. Für etwaigen Ersatz von Daten haftet Jacob EDV
nicht.
9. Aufgrund der Besonderheiten der einzelnen Programme kann der
Umfang der jeweiligen Gewährleistung dem Kunden im Angebot oder in
einer Produktbeschreibung rechtsverbindlich mitgeteilt
werden.
§ 14 Schutzrechte
1. Jacob EDV stellt den Kunden von allen rechtskräftig
festgestellten oder mit Zustimmung von Jacob EDV vergleichsweise
geschaffenen Zahlungsverpflichtungen frei, deren Grund der
behauptete Verstoß eines gelieferten Produktes gegen ein deutsches
Patent oder anderes Schutzrecht ist. Voraussetzung hierfür ist, daß
der Kunde Jacob EDV von allen gegen sie erhobenen Ansprüche sowie
die nachfolgenden Verfahren sofort schriftlich in Kenntnis setzt,
Jacob EDV die Befugnis zur selbständigen Führung des Rechtsstreites
erteilt und Jacob EDV angemessen unterstützt.
2. Jacob EDV kann nach eigener Wahl, jedoch unter Berücksichtigung
der Interessen des Kunden, dem Kunden das Recht verschaffen, das
Produkt weiter zu benutzen, das Produkt austauschen oder so
verändern, daß eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt und
falls die vorstehende Maßnahme für Jacob EDV zu wirtschaftlich
angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, das Produkt
zurücknehmen und dem Kunden den nach den Abschreibungsgrundsätzen
geminderten Wert gutzuschreiben, sofern dies
für den Kunden zumutbar ist.
3. Andere als die vorstehend genannten Maßnahmen stehen dem Kunden
anläßlich von Schutzrechtsverletzungen nicht zu.
§ 15 Abschließende Bestimmungen
1. Der Kunde kann aus diesem Vertrag resultierende Leistung nur an
sich selbst, jedoch nicht an Dritte verlangen, ohne die Zustimmung
von Jacob EDV sind Lieferungen und Leistungen nicht übertragbar.
2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame
Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst
nahekommen.
3. Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des
Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner
Daten einverstanden, soweit sie dem Zweck des Vertrages
erforderlich sind. Diese Einverständniserklärung kann der Kunde
jederzeit widerrufen.
§ 16 Erfüllungsort – Gerichtsstand
1. Bei Streitigkeiten, auch soweit sie die Wirksamkeit dieses
Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen,
ist für Vollkaufleute der Gerichtsstand Darmstadt.
2. Die Rechtsbeziehungen zwischen Jacob EDV und dem Kunden
unterliegen unter Ausschluß etwaiger anderer internationaler Rechte
der Bundesrepublik Deutschland.
Darmstadt, 1.8.2008